Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen

Die AGB gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der „logment Nachtsheim Consultants GmbH“ (im Folgenden „logment“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Mandant“ genannt) soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die AGB gelten auch dann, in jeweils neuester Fassung, wenn sie nicht besonders erwähnt wurden. Werden für besondere Geschäfte vertragliche Bedingungen vereinbart, gelten diese ergänzend. Der Auftraggeber kann jederzeit die AGB, neuester Fassung, abrufen und einsehen.

§ 2 Datenschutz

Es gilt grundsätzlich die Beachtung der Regelungen der EU DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG neu) und sonstiger geltender Rechtsvorschriften zum Datenschutz.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Informationen, die sie im Rahmen eines Vermittlungsprojektes über Bewerber und auch Auftragsinhalt erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrags fort. Personalunterlagen, die dem Mandanten im Rahmen eines Vermittlungsauftrags zur Verfügung gestellt werden, sind streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzuleiten. Eine Weitergabe an verbundene Unternehmen ist nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Zustimmung von logment und dem vorgestellten Bewerber möglich.

§ 3 Gewährleistung

Die von logment zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Bewerbers.
Die Dienstleistung der logment für die Personalvermittlung entbindet den Mandanten nicht von der Prüfung der Eignung des Bewerbers. Die Verantwortung hierüber obliegt allein dem Mandanten.

§ 4 Bewerbungsverfahren

4.1 Nach Auftragserteilung stellt logment aufgrund eines abgesprochenen Stellenprofils geeignete Kandidaten vor. Ist ein vorgeschlagener Bewerber aufgrund einer direkten Bewerbung dem Mandanten bereits bekannt, ist der Mandant verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen.

4.2 Bis zum ersten Gesprächstermin erfolgt der Kontakt zum Bewerber ausschließlich über logment. Danach nach entsprechender Vereinbarung und Zustimmung durch logment.

4.3 Sofern die Position ohne Vermittlungstätigkeit von logment besetzt werden konnte, verpflichtet sich der Mandant dies unverzüglich mitzuteilen. logment behält sich für diesen Fall vor, bereits entstandene Aufwendungen zu berechnen.

4.4 Der Vermittlungsauftrag ist erfüllt, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen dem Mandanten und dem von logment vorgestellten Bewerber zustande gekommen ist.

4.5 Bewerber, die durch logment, gem. § 4 vorgestellt werden, unterliegen nach Beendigung des Bewerbungsprozesses noch weitere 12 Monate einer Honorarverpflichtung gem. § 5.

§ 5 Honorar

5.1 logment erhält für seine Dienstleistung vom Mandanten eine Vermittlungsprovision.Berechnungsgrundlage ist die Gehaltsvereinbarung, welche zwischen dem Arbeitgeber und dem /der Arbeitnehmer/in vertraglich fixiert worden ist.

5.2 Das Honorar wird fällig bei Vertragsabschluss mit dem Bewerber oder sofern dies früher eintritt, bei Aufnahme seiner Tätigkeit im Unternehmen des Auftraggebers (Mandanten) bzw. seiner Firmengruppe und verbundenen Unternehmen.

5.3 Das Honorar ist zahlbar nach Rechnungslegung binnen 10 Tagen. 

5.4 Im Erfolgsfall einer Vermittlung aufgrund einer Initiativvorstellung wird eine Provision gem. § 5.1 berechnet.

5.5 Sonstige Leistungen wie Anzeige-, Reisekosten, evtl. Gutachten etc. werden individuell nach gesonderter Vereinbarung berechnet.

§ 6 Vertragsbeendigung

6.1 Beide Vertragsparteien haben jederzeit das Recht, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, das Vertragsverhältnis zu beenden. Kündigt der Mandant, können von logment nur die Auslagen und Honorare berechnet werden, die bis zur Vertragsbeendigung nachweislich angefallen sind.

6.2 logment ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Mandant einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat oder gestellt wurde.

§ 7 Geltungsdauer

Diese AGB gelten für das aktuelle Geschäftsjahr und verlängern sich automatisch bis zum 31. Dezember des Folgejahres sofern sie nicht durch eine neue AGB ersetzt wurden.

§ 8 Rechtsgrundlage und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder ergänzende Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Offenbach am Main. logment ist wahlweise berechtigt am Standort des Mandanten zu klagen.

Offenbach, 01. Januar, 2023            Telefon +49 (0) 69 6976844-0